Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Auftrag. Andere Geschäftsbedingungen sind nur bei schriftlicher Anerkennung durch uns bindend. Es ist nicht möglich, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners außer Kraft zu setzen.
1. Preisangebot
Angebote werden in Euro ohne Mehrwertsteuer abgegeben. Sie sind erst dann verbindlich, wenn der Auftrag durch uns bestätigt wurde.
2. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist sofort fällig. Zahlung durch Wechsel ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Bankübliche Spesen trägt der Wechselgeber. Bei größeren Aufträgen oder neuen Geschäftsbeziehungen kann eine Vorauszahlung oder Teilzahlung der geleisteten Arbeit verlangt werden. Dem Auftraggeber steht ein Leistungsverweigerungsrecht gemäß §§ 273, 320 BGB grundsätzlich nicht zu.
Eine Aufrechnung findet nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen statt. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu vergüten. Zahlungseingang bei Banküberweisungen und Schecks ist der Tag, an dem die Gutschriftanzeige bei uns eingeht.
Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, haben wir das Recht, die sofortige Zahlung aller offenen, auch noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Aus dem gleichen Grund steht uns das Recht zu, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers vorläufig einzustellen.
3. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises bzw. der Einlösung der dafür gegebenen Schecks oder Wechsel steht die gelieferte Ware in unserem Eigentum. Desgleichen ist weder die Verpfändung der Ware noch deren Übereignung zur Sicherstellung vor der vollen Bezahlung gestattet. Wird die Ware vor der vollständigen Bezahlung weiterveräußert, so treten der Erlös bzw. die durch die Weiterveräußerung entstandenen Forderungen an die Stelle der von uns gelieferten Ware.
4. Lieferung
Wir bemühen uns, Lieferfristen einzuhalten, jedoch sind Angaben über Lieferzeiten unverbindlich, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Soweit nicht anders vereinbart, gelten Lieferungen ab unserem Betrieb. liefert der Auftraggeber nicht alle Vorlagen und Daten zum vereinbarten Zeitpunkt, verlieren auch von uns zugesagte Liefertermine ihre Verbindlichkeit.
Wünscht der Auftraggeber den Versand, so erfolgt dieser auf seine Rechnung und Gefahr. Fehlt es an besonderen Weisungen des Auftraggebers, übernehmen wir keine Gewähr für den schnellsten oder preiswertesten Versand.
Der Abschluss einer Transportkostenversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch sowie auf Kosten des Auftraggebers.
5. Gefahrenübergang
Die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung der Sache sowie die Preisgefahr gehen mit der Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Besteller über. Dasselbe gilt für die Gefahr der verzögerten Lieferung. Die Sendungen reisen auf Gefahr des Bestellers.
Bei durch uns transportversicherten Sendungen leisten wir für Bruch und Verlust während des Transports nur Ersatz, wenn uns eine Bestätigung des Frachtführers vorliegt und uns der Schaden unverzüglich gemeldet wurde.
6. Betriebsstörungen
Treten Störungen im eigenen Betrieb oder in Fremdbetrieben, von denen Herstellung oder Transport der Waren abhängig sind infolge Krankheit, Krieg, Streik oder Aussperrung. Brennstoffe-, Gas- oder Strommangel, Versagen der Verkehrsmittel oder sonstigen Fällen höherer Gewalt auf, sind wir von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen und Preise befreit.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, wegen einer durch solche Betriebsstörungen verursachten Überschreitung der Lieferfristen und Preise vom Vertrag zurückzutreten. Desgleichen sind wir bei Betriebsstörungen nicht zum Schadenersatz verpflichtet.
7. Satzfehler
Satzfehler werden kostenfrei berichtigt. Dagegen werden von uns infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die Rechtschreibung ist der „Duden", letzte Ausgabe (neue Rechtschreibung), maßgebend. Abweichungen in der Verwendung der Schreibweise sind gesondert vereinbaren.
8. Korrekturabzüge
Der Auftraggeber hat Korrekturabzüge, Andrucke, Reinzeichnungen, Retuschen oder sonstige Reproduktionsvorlagen auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen. Für Fehler, die der Auftraggeber übersieht, wird nicht gehaftet. Telefonisch aufgegebene Änderungen werden erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Geringfügige Abweichungen vom Original gelten bei Reproduktionen nicht als berechtigter Grund für eine Beanstandung.
9. Beanstandungen, Gewährleistung, Haftungsbeschränkungen
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Übergabe der Ware. Außer bei Produkten die durch ihre Beschaffenheit oder Einsatzzweck in der Haltbarkeit eingeschränkt sind. Dieselbe Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
Wir leisten für Mängel der Ware oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hiermit verbundene Aufwendungen tragen wir mit Ausnahme des Mehraufwands, der durch Umstände anfällt, die der Besteller zu vertreten hat.
Schlagen zweimalige Versuche der Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, welche in Ansehung des zugrundeliegenden Geschäfts vertragsuntypisch sind oder nicht vorhersehbar waren, es sei denn, uns fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von uns gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen.
Etwaige Beanstandungen können nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware geltend gemacht werden. Eine Beanstandung ist erst dann gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt wurde.
10. Regress
Regressansprüche sind nur bis zur Höhe des Auftragswertes zulässig.
11. Urheberrecht
Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich.
Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleibt, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, dem Lieferanten.
Nachdruck oder Vervielfältigung - gleichgültig in welchem Verfahren - auch derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand eines Urheberrechtes oder eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes sind, ist ohne Genehmigung des Lieferanten nicht zulässig. Zwischenprodukte wie Filme, Farbauszüge, CDs oder Disketten mit darauf abgespeicherten Daten und dergleichen, bleiben Eigentum des Lieferanten, es sei denn, es wurde eine andere vertragliche Regelung getroffen.
Die Herausgabe der Zwischenprodukte erfolgt dann nur gegen einen Ersatz der Kosten (Suchen im Archiv, Transport u.s.w.). Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer mit Auftragserteilung von derwettbewerbs-oder marken rechtlichen Haftung ausdrücklich frei, sofern keine offensichtlichen Abweichungen vom ursprünglichen Auftragsumfang vorgenommen werden.
Für fremde Druckvorlagen, Manuskripte und andere Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrages vom Auftraggeber binnen 4 Wochen nicht abgefordert sind, übernimmt der Lieferant keine Haftung.
12. Mehr- oder Minderlieferungen
Im Allgemeinen wird die volle vorgeschriebene Auflage geliefert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 5% anzuerkennen. Der Prozentsatz erhöht sich bei Farben- oder besonders schwierigen Drucken auf 10%. Zusätzlich erhöhen sich die Prozentsätze der Mehr- oder Minderlieferungen, wenn das Papier von dem Lieferanten aufgrund der Lieferungsbedingungen der Fachverbände der Papiererzeugung beschafft wurde, um deren Toleranzsätze.
13. Versicherungen
Wenn die dem Lieferanten übergebenen Manuskripte, Originale, Filme, Dias, Reinzeichnungen, Druckstöcke, Stanzen, Papiere, zur Aufbewahrung übergebener Stehsatz, lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen. Andernfalls kann nur eigenübliche Sorgfalt verlangt werden.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand aller aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse, ist Bremerhaven.
Bei Vertragsabschluss und Auftragerteilung gilt deutsches Recht; Ausnahmen hiervon bedürfen gesonderter Vereinbarungen.